Ist Massivholz für den Wintergartenbau geeignet?
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.1996 - 22 U 60/96; NJW-RR 1997, 274; OLGR 1997, 142
SachverhaltEin Zimmermann erstellt für den Bauherrn einen Wintergarten. Im Leistungsverzeichnis des Bauherrn ist eine Tragkonstruktion aus massivem Bauholz vorgesehen. Schon bald nach Fertigstellung des Wintergartens reißt und verwindet sich das Holz. Das führt dazu, daß in den Wintergarten Niederschlagswasser eindringt, Glasschreiben springen. Der Bauherr nimmt den Zimmermann auf Gewährleistung in Anspruch und verlangt von ihm, daß die Tragkonstruktion durch formbeständigere, aber auch teurere Leimhölzer ersetzt wird. Insgesamt ist ein finanzieller Aufwand von DM 30.000,-- im Streit.
EntscheidungDer Bauherr hat mit seiner Klage Erfolg. Das OLG - unterstützt von einem Sachverständigen - kommt zu der Feststellung, daß die Tragkonstruktion eines Wintergartens aus massiven Bauhölzern fehlerhaft im Rechtssinne sei. Massives Bauholz reiße und verwinde sich. Das führe erwartungsgemäß zu Undichtigkeiten und zum Bruch der Glasscheiben. Für einen Wintergarten sei massives Bauholz ein ungeeigneter Baustoff, und zwar unabhängig davon, ob der Wintergarten beheizt werde oder nicht. Eine massive Holzkonstruktion sei nicht geeignet, die übliche und auch hier vorgesehene Nutzung des Wintergartens dauerhaft und ohne Beeinträchtigungen zu gewährleisten. Für diesen Fehler habe der Zimmermann einzustehen. Komme eine Nachbesserung nur durch den Austausch der Tragkonstruktion gegen formbeständigere Leimhölzer in Betracht, schulde der Zimmermann diese Nachbesserung, auch wenn sie teurer sei als die im Vertrag vorgesehene Konstruktion. |
|