Sie sind hier: Home Home | Kontakt | AGB | Impressum | Mediadaten  
Planung
Konstruktion
Beschattung
Lüftung, Heizung
Finanzierung
Urteile
Bepflanzung
Hersteller
Galerie
Sachverständige
Kataloge
Forum
Termine
Luxemburg
Österreich
Schweiz
Südtirol
Wintergarten- Fachverband e.V.
Mediadaten
Login
Passw
Registrieren | 
Passwort vergessen?

Bauherrenentscheidungen durch Qualitätsnachweis künftig erleichtert

Neue Güte- und Prüfbestimmungen für Fenster, Türen, Fassaden und Wintergärten

Die Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V, Frankfurt erarbeitet derzeit neue RAL-Güte- und Prüfbestimmungen für Fenster, Türen, Fassaden und Wintergärten, die noch 2005 in Kraft treten können. Der Entwurf für diese Bestimmungen liegt derzeit den beteiligten Wirtschaftskreisen zur Stellungnahme vor. Die Endfassung der Güte- und Prüfbedingungen wird daher von dem vorliegenden Entwurf abweichen.

Diese Güte- und Prüfbestimmungen legen Leistungsmerkmale für Bauprodukte und Anforderungen hinsichtlich der Montage fest. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird durch eine Kombination von laufender eigenkontriolle und stichprobenartiger Fremdprüfung durch eine anerkannte Prüfstelle nachgewiesen.

Der Hersteller muss die Eignung seiner gütegesicherten Bauprodukte durch einen Eignungsnachweis von einer anerkannten Prüfstelle nachweisen. Im Eignungsnachweis muss eine Systembeschreibung enthalten sein. Ergänzend zu den allgemeinen Forderungen der Systembeschreibung wird die Beschreibung Wintergärten folgende Punkte enthalten:

  • Konstruktionsmerkmale Dach-, Wand- und Bodenanschluss,
  • Dach-, Seiten- und Frontelementenschnitte,
  • Pfosten-, Riegel- und Einsatzfensterschnitte,
  • Dichtungen,
  • Dichtprofile,
  • Rahmenverbindungen
  • Typenstatik der Konstruktion
  • Die Standsicherheit der tragenden Profile im Überkopfbereich muss nachgewiesen werden.

Für die Verglasung im Wintergarten gilt die „Technische Richtlinie für linienförmig gelagerte Verglasungen“.

Bauteilprüfung bei Wintergärten

Zum Gütezeichen Wintergarten hat zudem eine Bauteilprüfung mind. einer Wintergartenecke mit
Dachkonstruktion und einer Kantenlänge von 3 m mal 3 m zu erfolgen. Bestehen die Wintergartenseitenteile aus Elementen, die aus einer gütegesicherter Produktion stammen, ist im Sinne der Produktnorm für Fenster und Außentüren eine Prüfstandprüfung nicht immer notwendig.

Es können dann alternativ nur Glasdachkonstruktion geprüft werden. Bei Auswahl der Prüfecke wird kontrolliert, ob für Einzelteile wie Fenster, Außentüren oder Fassadenelemente bereits ein Prüfnachweis gemäß EN 14351 Fenster und Außentüren oder EN 13830 Vorhangfassaden vorhanden ist. Für diese Elemente ist kein weiterer Nachweis erforderlich. Grundsätzlich sind Wand- und Deckenanschlüsse und die Eckausführung zum Wintergarten nachzuweisen.

Zum Gütezeichen Wintergarten gehört als Grundlage eine Systemprüfung, d.h. in der Regel die
Prüfung einer Wintergartenecke mit Dachkonstruktion oder einer Glasdachkonstruktion.

Prüfinhalte sind hierbei:

  • Widerstandsfähigkeit bei Wind nach EN 12211
  • Luftdurchlässigkeit
  • Schlagregendichtheit nach EN 12155

Zusätzlich ist der sommerliche Wärmeschutz (Orientierung, Lüftungsquerschnitte und Beschattung, s. VFF Merkblatt ES.04 „Sommerlicher Wärmeschutz“) für Wintergärten durch den Gütezeichenbenutzer bei objektbezogenen Planungen zu berücksichtigen.

Prüfkriterien für Wintergärten

In der nachfolgend aufgeführten Tabelle werden die zu prüfenden Leistungsmerkmale für den Wintergarten zusammengestellt.

Grün bedeutet: geforderte Leistungsfähigkeit für gütegesicherte Produkte. Diese Anforderungen an gütegesicherte Bauteile liegen über denen der Produktnormen.

Gelb bedeutet: Zusätzlich zu vereinbaren. Die so gekennzeichneten Klassen können freiwillig vom Hersteller gütegesicherter Bauteile angegeben bzw. mit dem Kunden vereinbart werden.

Blau bedeutet: Nicht zulässige Klassen für die Gütesicherung. Diese Klassen sind für gütegesicherte Bauteile nicht zugelassen.

npd:  Für diese Eigenschaft werden vom Hersteller keine Leistungsmerkmale erklärt


Gütegesicherte Bauteile sind zu kennzeichnen. Das Gütezeichen auf den gütegesicherten Bauprodukten ist mit dem Namen oder dem Fabrikat des Gütezeichenbenutzers sowie mit der Handelsbezeichnung zu versehen. Zusätzlich kann eine Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen erfolgen.

Durch die Kennzeichnung der geprüften Bauteile kann der Bauherr die qualität erkennen. Es besteht auch die Möglichkeit, bei Auftragserteilung die entsprechenden Qualitätsnachweise vom Hersteller vorlegen zu lassen. Insoweit ist ein solches Gütezeichen ein Vorteil für den Bauherrn.

Download pdf- Güte- und Prüfbestimmungen

(nh)


drucken    bookmarken

Die Wintergartengalerie
alle Galerien

News von Herstellern
Neuigkeiten, Innovationen und Informationen von Wintergartenherstellern und den Systemlieferanten.

 

Kontakt | Impressum | AGB © 2004 gunkel consulting