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Sicherung von Wintergärten

So schützen Sie sich vor Einbrüchen

Hagen: „Bislang unbekannte Täter gelangten über einen Wintergarten in die angrenzende Erdgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses.“ Solche oder ähnliche Berichte sind häufig  in der Tagespresse zu lesen. Doch auch Wintergärten können einbruchhemmend gestaltet werden.

Geprüfte einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren

Fenster und Fenstertüren, die von außen ohne besondere Hilfsmittel erreichbar sind, stellen neben Wohnungsabschlusstüren die häufigsten Angriffspunkte der Einbrecher dar. Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren (Balkon-, Terrassen- oder Wintergartentüren) nach DIN V ENV 1627 in der WK 2 (Schutz von Personen in Wohnobjekten) einen guten Schutz gegen Einbruch. Diese Fenster werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Rahmen, Beschlag, Verglasung und fachgerechter Einbau) keinen Schwachpunkt gibt. Hierbei handelt es sich bei der eingesetzten Verglasung um durchwurfhemmendes Verbundsicherheitsglas. Der Hersteller muss geprüfte Fenster dauerhaft kennzeichnen, z.B. durch ein Schild im Falzbereich, das bei leicht geöffnetem Flügel lesbar ist. Darauf müssen die Normbezeichnung, die Produktbezeichnung und der Name des Herstellers, das Herstellerjahr und das Prüfzeugnis des Prüfinstituts mit Nummer und Datum ausgewiesen werden.

Nicht widerstandsgeprüfte Fenster

Bei nicht widerstandsgeprüften Fenstern können Verglasung und Beschläge Schwachstellen sein. Hier können zum einen Sicherheitsfolien nach DIN EN 356 raumseitig auf die Verglasung aufgebracht werden. Zum anderen sollte auch bei nicht geprüften Fensterelementen auf den Einbau eines rundumlaufenden Sicherheitsbeschlages nach DIN V ENV 1627 geachtet werden. Diese Beschläge zeichnen sich durch Verriegelung mit Pilzkopfzapfen aus. Hinzu kommt ein abschließbarer Griff, der gegen Öffnen der Fenster nach Durchbohren des Rahmens oder Einschlagen der Normverglasung in Griffnähe schützt.

Überfall- oder Einbruchmeldeanlagen

Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz von Alarmanlagen- in Fachkreisen Überfall- oder Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA) genannt. Sie sollten ergänzend zu den mechanischen und baulichen Sicherungsmaßnahmen eingesetzt werden. Aufgabe einer EMA ist es, so früh wie möglich einen Einbruch zu erkennen und Alarm auszulösen. Es gibt zwei mögliche Alarmierungsarten, die auch kombiniert werden können: Zum einen der akustische und optische Alarm am Objekt, der Einbrecher abschrecken und Nachbarn aufmerksam machen soll. Und zum anderen die „stille Alarmierung“, d.h. die Alarmweiterleitung zu einer Hilfe leistenden Stelle.

Moderne Haustechnik

Ein guter Einbruchschutz ist auch, mit moderner Haustechnik, Anwesenheit vorzutäuschen. Um den Anschein zu erwecken, dass die Bewohner daheim sind, kann man Zeitschaltuhren verwenden. So lassen sich Rollläden und Jalousien öffnen und schließen oder die Beleuchtung im Haus ein- und ausschalten.

Außenbeleuchtung

Darüber hinaus kann man einbruchgefährdete Bereiche mit Außenbeleuchtungen, die an Bewegungsmelder angeschlossen werden können, versehen.

Kostenlose Beratung

Polizeiliche Beratungsstellen bieten kostenlose, objektbezogene Beratungen an. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.polizei-beratung.de. Hier finden Sie auch eine (kriminal) polizeiliche Beratungsstelle in Ihrer näheren Umgebung.
(nb)


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